Auszug aus der Stiftungsverfassung (SV § 7 (1)): Zwei Mitglieder des Vorstands, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, vertreten die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Das Stiftungskuratorium beschließt die Berufung der 5 Mitglieder des Vorstandes.
Der Vorstand fasst Entscheidung über Maßnahmen zur Durchführung der Stiftungszwecke und bei der Wahl des jeweiligen Jugendpreisthemas in Abstimmung mit den Partnerregionen und über die Vergabe von Zuwendungen, die den Stiftungszweck erfüllen (§ 7 (4)). Die Mitglieder des Vorstandes aus den Regionen wechseln im Vorsitz alle sechs Monate nach EU-Vorbild.
Gloria Borghi
Emilia-Romagna
Prof. Dr.-Ing. Heinrich Klose
Hessen - Schatzmeister
NN
Dr. Tobias Michael Wolf
Hessen - Schriftführer
Lioba Sachot
Nouvelle-Aquitaine
Alicja Komorowska
Wielkopolska